Die Freiheit der Kunst – nicht selbstverständlich erwarten, sondern regelmäßig begründen

von Christian Koof, SKM artes, Managing Partner

Frau Vockerat: »Aber man muß doch seine Freude haben können an der Kunst.«
Johannes: „Man kann viel mehr haben an der Kunst als seine Freude.« 

Gerhart Hauptmann, Einsame Menschen

Mit seinen „septem artes liberales“ hat der spätantike Staatsmann und Gelehrte Cassiodorus im sechsten Jahrhundert das Fundament für ein Verständnis von Wissenschaft und Kunst gelegt, das bis heute seine Gültigkeit behalten hat. Mit dem „Trivium“ von Grammatik, Rhetorik und Dialektik sowie dem „Quadrivium" von Arithmetik, Geometrie, Musik und Astronomie legte er den Grundstein für unterschiedlichste universitäre Fakultäten, akademische Lehrpläne und künstlerische Ausdrucksformen, die wohlgemerkt „liberal“, also frei zu sein hatten.

Als „frei“ bezeichnete er die Künste, weil sie nur Bürgern vorbehalten waren, Menschen also, die keine Sklaven waren oder als Handwerker und Bauern einem „Broterwerb“ nachgingen. Die Befassung mit Kunst und Wissenschaft diente in diesem Sinne ausdrücklich nicht dem wirtschaftlichen Interesse. Und das gilt bis heute: Kunst – zumal gute – erfüllt, zum großen Bedauern der meisten Künstlerinnen und Künstler, nicht notwendigerweise einen wirtschaftlichen Zweck. Sie kann diesem Ziel dienen. Sie muss es aber nicht. Auch das gehört zur Freiheit der Kunst.

Der Staat als Mäzen

Und in der Tat funktionierte das „Geschäftsmodell“ der Künste über die Jahrhunderte nur in den seltensten Fällen nach den Prinzipien der Marktwirtschaft. Die Kirche, Fürsten und Königshäuser, reiche Bürger, Stiftungen und Unternehmen finanzierten und finanzieren bis heute weite Teile der Kunst. Nicht aus Erwerbstrieb, sondern als Mäzene: als Ausdruck von gesellschaftlichem Engagement, aus Eitelkeit, aus Langeweile. Die Gründe sind vielfältig – in seltenen Fällen auch wirtschaftliche.

Hinzu kommt als wichtiger Financier der Künste, und das ist eine Entwicklung der Neuzeit, der demokratisch verfasste Staat. Kunst wird zunehmend, vor allem in Europa, aus Steuermitteln finanziert. Und hier genau fängt das Problem an. Wem die Deutsche Bank Geld für ein Gemälde oder eine Ballett-Aufführung gibt, ist eine privatwirtschaftliche Angelegenheit des Managements beziehungsweise der Aktionäre. Wenn hingegen demokratisch legitimierte Regierungen Mittel aufwenden, sind sie für die Zweckmäßigkeit der Ausgabe Bürgerinnen und Bürgern Rechenschaft schuldig. Welches Kulturfestival die Förderung einer Landesregierung erhält, welche Künstlerin die Bundeskulturstiftung fördert, wer eine Medaille des Goethe-Instituts erhält, ist in diesem Sinne eine Angelegenheit des deutschen Volkes.

Das Interesse des Staats

Ist es deshalb richtig, wenn der Beauftragte für Kultur und Medien (BKM), Wolfram Weimer, sagt: „Der Staat fördert, was er für richtig hält.“ Selbstverständlich. Der Staat handelt im Interesse des Staats – auch in der Kulturpolitik. Das kann man ihm nicht vorwerfen. Da unterscheidet sich der BKM nicht von der katholischen Kirche oder vom Siemens Arts Program. Die Frage ist nur, was das Interesse des Staats ist.

Die einfache Antwort lautet: Das Interesse eines demokratisch verfassten Staats ist es, die Kunst zu schützen – und somit auch deren Freiheit. Oder schützt er die Freiheit, und somit auch die Kunst? Sei’s drum. In jedem Fall auch abgedeckt ist von diesem staatlichen Interesse die Freiheit von Buchhandlungen, auch jenen, deren Betreiber ein Weltbild vertreten mögen, das dem einer konservativ-bürgerlichen Bundesregierung widerspricht. Warum fördert die Deutsche Bank die Kunst von Kommunisten? Warum hängen im Kölner Dom Fenster des Agnostikers Gerhard Richter? Die einfache Antwort: Weil Kunst Freiheit braucht. Weil sie unabhängig sein sollte, auch vom Geldgeber.

Wenn der BKM als leitendes Prinzip seiner Kulturpolitik die Freiheit nennt (WELT, 25.7.2026) und im nächsten Satz nahelegt, dass es auch darum gehen müsse, die „linke Szene“ von der „Staatsknete“ zu befreien, so darf dies getrost als rhetorischer Taschenspielertrick interpretiert werden, der zwar witzig ist, nicht aber ein ernsthaftes politisches Argument.

Die Grenzen der Kunstfreiheit

Darf Kunst, zumal staatlich geförderte, also alles? So wie Kurt Tucholsky es für die Satire forderte? Nein. Der Rechtswissenschaftler Christoph Möllers hat in einem Gutachten aus dem Jahre 2024 durchaus nachvollziehbar dargestellt, dass es dem parlamentarischen Gesetzgeber „verfassungsrechtlich grundsätzlich möglich“ ist, „die Vergabe staatlicher Mittel sowohl an öffentliche Kulturinstitutionen als auch an private Künstlerinnen und Künstler durch eine Verpflichtung gegen Antisemitismus und Rassismus zu ergänzen.“ 

Aber die Einschränkung der in unserer Verfassung gesicherten Kunstfreiheit ist ein schmaler Grat. Es ist zu unterscheiden zwischen der Staatsräson einerseits, die Einschränkungen der Freiheit begründet, und dem (partei-)politischen Weltbild einer auf vier Jahre gewählten Regierung andererseits, das genau dies nicht tut. Aufgabe der Künstlerinnen und Künstler, privater und staatlicher Kulturinstitutionen ist es, die Politik immer wieder an diesen Unterschied zu erinnern.

Die Pflicht zum Diskurs

Dabei macht der Ton die Musik. Der Feind der Kunstfreiheit ist nicht der bürgerliche Staat, sondern dessen rechts- und manchmal auch linksextremer Rand. Wie die wirkliche Gefährdung freier Kunst und Meinung aussieht, konnten und können wir in Polen, Ungarn, auch Florida beobachten. Von China ganz zu schweigen. Davon sind wir hierzulande weit entfernt.

Der Schriftsteller Saša Stanišić kritisierte den BKM in einem Social Media-Post mit den Worten: „Inkompetenz, paternalisierende Übergriffigkeit, Willkür, Illiberalität, ideologische Einflussnahme auf Kultur und überhaupt Kulturfreiheit-Feindlichkeit.“ Der Publizist Max Czollek insinuiert auf Instagram, der BKM beweise mit seiner verweigerten Förderung von Buchhandlungen, nichts aus dem Holocaust gelernt zu haben. Derlei Kritik schießt noch weiter über das Ziel hinaus als der BKM, der in einem Atemzug „Wokismus und Nationalismus“ als Ausdruck von „Kulturkämpfen“ nennt.

Immer dann, wenn Kulturschaffende die Kunstfreiheit für selbstverständlich halten, wenn sie ein staatlich-utilitaristisches Kunstverständnis sofort als aufziehenden Faschismus beschreiben, vergessen sie, dass die Förderung der freien Kunst durch den Staat in einer Demokratie immer wieder aufs Neue begründet, in Teilen errungen werden muss.

Auch wenn es die Kultur-Community nicht gern hören mag; ihre Leistungen sind, wenn nicht elitär, so doch zumindest exklusiv. Dass der Staat Steuergelder für Autobahnen oder Schulen aufwendet, bedarf weniger der Rechtfertigung als die Finanzierung von kapitalismuskritischen Theaterfestivals oder queeren Literaturstipendien.

Die Frage, warum man dafür Steuergelder „verschwendet“, mag abgedroschen sein. Dennoch verdient sie immer wieder aufs Neue eine Antwort. Staatliche Unterstützung von Kultur ist kein Anspruch, der sich aus der grundgesetzlich verbrieften Kulturfreiheit automatisch ableitet. Wer finanzielle Hilfe wünscht, hat vielmehr die Pflicht, ruhig, freundlich und sachlich zu begründen, warum Kunst, zumal kritische, konstituierendes Element unsere Gesellschaft ist und Unterstützung verdient. Wer’s nicht tut, stärkt ihre Gegner.